Special Branding
Inhaberin: Kristina Djakovic
Bahnhofstraße 36
61137 Schöneck
Deutschland
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 174 4554551
Stand: 18. September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Special Branding und seinen Kunden über Textilveredelung, Stickerei, Textildruck, Patches, Lasergravur, Werbeartikel, Designleistungen, Logooptimierung, Rebranding sowie damit verbundene Lieferungen und Dienstleistungen.
Kunden können sowohl Unternehmer im Sinne des § 14 BGB als auch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein.
Gegenüber Unternehmern gelten abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden nur, wenn Special Branding ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Die Darstellung von Produkten, Leistungen und Referenzen auf unserer Website stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Anfragen können insbesondere persönlich, telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder über andere vereinbarte Kommunikationswege erfolgen.
Erstellt Special Branding ein individuelles Angebot, kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde dieses innerhalb der angegebenen Angebotsfrist annimmt.
Liegt zuvor kein verbindliches Angebot vor, kommt der Vertrag durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder eine sonstige eindeutige Bestätigung des vereinbarten Leistungsumfangs zustande.
Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistung sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung, gegebenenfalls später vereinbarte Änderungen sowie die vom Kunden freigegebene Gestaltung.
Art, Umfang und Ausführung eines Auftrags werden individuell vereinbart.
Dies betrifft insbesondere Textilien oder sonstige Produkte, Stückzahl, Größen, Farben, Veredelungsverfahren, Motiv, Gestaltung, Position und Größe der Veredelung sowie Liefer- oder Abholart.
Eine allgemeine Mindestbestellmenge besteht nicht.
Für einzelne Produkte oder Veredelungsverfahren können technisch oder wirtschaftlich bedingte Mindestmengen gelten. Diese werden dem Kunden vor Auftragserteilung mitgeteilt.
Der Kunde stellt die für den Auftrag erforderlichen Logos, Grafiken, Schriften und sonstigen Produktionsdaten in einer für das jeweilige Veredelungsverfahren geeigneten Qualität zur Verfügung.
Geeignete Dateiformate und Anforderungen richten sich nach dem jeweiligen Verfahren. Für Druck- und Produktionsdaten eignen sich insbesondere Vektordateien oder ausreichend hoch aufgelöste Rastergrafiken.
Soweit technisch erforderlich, sollten Schriften eingebettet oder in Pfade beziehungsweise Kurven umgewandelt sein.
Werden bestimmte Unternehmens- oder Sonderfarben gewünscht, sollten diese möglichst eindeutig angegeben werden, beispielsweise anhand von Pantone-, HKS- oder anderen vereinbarten Farbreferenzen.
Special Branding prüft bereitgestellte Daten im Rahmen der Auftragsvorbereitung auf offensichtliche technische Verwendbarkeit. Eine umfassende Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit, Rechtschreibung oder Rechte Dritter erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Sind bereitgestellte Daten nicht unmittelbar produktionsfähig, informieren wir den Kunden. Erforderliche Datenaufbereitung, Vektorisierung oder zusätzliche grafische Arbeiten können nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
Soweit es für den jeweiligen Auftrag erforderlich ist, erhält der Kunde vor Produktionsbeginn einen digitalen Entwurf, ein Mock-up oder eine vergleichbare Darstellung zur Prüfung.
Der Kunde wird gebeten, insbesondere Motiv, Schreibweise, Namen, Größenangaben, Farben, Positionierung und sonstige individualisierte Inhalte sorgfältig zu kontrollieren.
Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die dargestellte Gestaltung als Grundlage für die Produktion.
Digitale Mock-ups und Bildschirmdarstellungen dienen insbesondere der Kontrolle von Motiv, Proportion, Größe und Platzierung. Sie stellen keinen farbverbindlichen Andruck und kein physisches Produktionsmuster dar, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Freigabe lässt Ansprüche wegen Abweichungen von der freigegebenen Gestaltung oder wegen Fehlern, die Special Branding zu vertreten hat, unberührt.
Änderungen, die nach bereits erfolgter Freigabe gewünscht werden, können zusätzliche Kosten verursachen und Auswirkungen auf den vereinbarten Zeitplan haben.
Auf Wunsch übernimmt Special Branding neben der technischen Aufbereitung vorhandener Dateien auch grafische Anpassungen, Logooptimierungen und Rebranding-Leistungen.
Umfang, Vergütung und gegebenenfalls einzuräumende Nutzungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung.
Soweit Special Branding eigenständige gestalterische Leistungen erstellt, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung die für den vereinbarten Nutzungszweck erforderlichen Nutzungsrechte, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Offene Arbeits-, Produktions-, Stick-, Schnitt-, Quell- oder sonstige technische Produktionsdateien sind nur Bestandteil der geschuldeten Leistung, wenn deren Übergabe ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Verwendung der von ihm bereitgestellten Logos, Marken, Grafiken, Fotos, Schriften, Namen, Designs und sonstigen Inhalte berechtigt ist.
Der Kunde darf Special Branding keine Inhalte zur Verarbeitung überlassen, deren Nutzung Rechte Dritter verletzt oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.
Bei einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Auf Wunsch können nach vorheriger Abstimmung auch vom Kunden bereitgestellte Textilien oder andere Produkte veredelt werden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, Special Branding bekannte Besonderheiten, Beschichtungen oder Materialeigenschaften mitzuteilen, die für die Verarbeitung relevant sein können.
Special Branding prüft die grundsätzliche Eignung im Rahmen des Zumutbaren. Nicht erkennbare Materialeigenschaften, Beschichtungen, Vorbehandlungen oder Produktionsfehler können insbesondere bei Hitze-, Druck-, Stick- oder Laserverfahren zu unerwarteten Ergebnissen führen.
Für Schäden, die ausschließlich auf einer vor der Verarbeitung nicht erkennbaren Ungeeignetheit oder Beschaffenheit der vom Kunden bereitgestellten Ware beruhen und die Special Branding nicht zu vertreten hat, besteht keine Haftung.
Die gesetzliche Haftung für von Special Branding schuldhaft verursachte Schäden bleibt unberührt.
Textilien und andere Produkte können je nach Hersteller, Produktionscharge, Material und Verarbeitung geringfügige Unterschiede in Farbe, Struktur, Größe, Schnitt oder Beschaffenheit aufweisen.
Auch bei Druck, Stickerei, Patches, Sublimation, Lasergravur und anderen Veredelungsverfahren können technisch bedingte geringfügige Abweichungen auftreten.
Bildschirmdarstellungen und digitale Mock-ups können insbesondere aufgrund unterschiedlicher Displayeinstellungen Farben nicht immer exakt wiedergeben.
Geringfügige, technisch unvermeidbare und für den Kunden zumutbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
Soweit eine besonders genaue Farbwiedergabe, Positionierung oder sonstige Toleranz erforderlich ist, muss dies vor Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden.
Nachbestellungen bereits produzierter Artikel sind grundsätzlich möglich, soweit die benötigten Produkte, Farben, Größen und Materialien weiterhin verfügbar sind.
Aufgrund unterschiedlicher Produktionschargen oder Änderungen beim jeweiligen Hersteller können bei späteren Nachbestellungen geringfügige Abweichungen insbesondere bei Farbe, Material, Schnitt oder Textilbeschaffenheit auftreten.
Eine vollständige Übereinstimmung mit einer früheren Produktionscharge kann daher nicht in jedem Fall gewährleistet werden.
Produktions- und Gestaltungsdaten können für spätere Nachbestellungen gespeichert werden, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig und betrieblich erforderlich ist.
Ein Anspruch auf dauerhafte Archivierung oder unbegrenzte Verfügbarkeit von Produktionsdateien besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der individuellen Vereinbarung.
Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.
Zusätzliche Kosten, insbesondere für Versand, besondere Beschaffung, Sonderanfertigungen oder zusätzliche Gestaltungsleistungen, werden vor Auftragserteilung ausgewiesen oder vereinbart.
Bei Preisangaben gegenüber Verbrauchern ist grundsätzlich der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile maßgeblich.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beträgt das Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Banküberweisung.
Im Einzelfall können andere Zahlungsarten, insbesondere PayPal, vereinbart werden.
Special Branding kann insbesondere bei größeren, individuell angefertigten oder beschaffungsintensiven Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder Anzahlung vereinbaren. Dies wird dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Produktions-, Fertigstellungs- oder Lieferzeiten werden individuell abgestimmt.
Ein vereinbarter Produktionszeitraum beginnt grundsätzlich erst, wenn alle für die Durchführung erforderlichen Angaben, Dateien und Freigaben vollständig vorliegen und gegebenenfalls vereinbarte Vorauszahlungen eingegangen sind.
Mitgeteilte Termine oder Zeiträume sind nur dann verbindliche Fixtermine, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Verzögert sich ein Auftrag aufgrund nachträglicher Änderungswünsche, verspäteter Freigaben oder fehlender Angaben des Kunden, können sich vereinbarte Zeiträume entsprechend verschieben.
Treten Verzögerungen auf, die Special Branding nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund von Lieferengpässen, höherer Gewalt oder Ausfällen bei Vorlieferanten oder Transportdienstleistern, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Über erkennbare wesentliche Verzögerungen wird der Kunde informiert.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und dem vereinbarten Vertragszweck nicht entgegenstehen.
Zusätzliche Versandkosten aufgrund einer von Special Branding veranlassten Teillieferung werden dem Kunden nur berechnet, wenn dies zuvor vereinbart wurde.
Je nach Vereinbarung kann die fertige Ware abgeholt oder versendet werden.
Für den Versand können unterschiedliche Versand- oder Transportdienstleister eingesetzt werden.
Versandkosten werden dem Kunden vor Auftragserteilung mitgeteilt, soweit sie nicht bereits Bestandteil des vereinbarten Preises sind.
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über.
Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Regelungen über den Gefahrübergang.
Bei vereinbarter Abholung wird der Kunde informiert, sobald die Ware zur Abholung bereitsteht.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum von Special Branding.
Gegenüber Unternehmern können ergänzende Sicherungsvereinbarungen individuell getroffen werden.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Verbraucher werden gebeten, erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen, damit eine schnelle Prüfung und Bearbeitung erfolgen kann. Eine unterlassene Mitteilung schränkt die gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers nicht ein.
Ist der Kunde Kaufmann und handelt es sich für beide Parteien um ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB.
Bei einem berechtigten Mangel gelten die gesetzlichen Rechte, insbesondere auf Nacherfüllung sowie – soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind – Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz.
Für eine möglichst lange Haltbarkeit von Textil und Veredelung sind die am Produkt angegebenen Hersteller- und Pflegehinweise zu beachten.
Soweit keine abweichenden produktspezifischen Pflegehinweise gelten, empfehlen wir für veredelte Textilien insbesondere:
Abweichende Pflegehinweise des jeweiligen Textils oder der jeweiligen Veredelung haben Vorrang.
Schäden, die nachweislich durch eine nicht bestimmungsgemäße Pflege oder Nutzung verursacht wurden, stellen keinen von Special Branding zu vertretenden Mangel dar.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
Individualisierte Aufträge werden regelmäßig speziell für den jeweiligen Kunden vorbereitet, gestaltet, beschafft oder produziert.
Änderungen oder Stornierungen nach Vertragsschluss sind daher nur möglich, soweit dies im jeweiligen Produktionsstadium noch umsetzbar ist und keine gesetzlichen Rechte des Kunden entgegenstehen.
Bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare oder anderweitig verwertbare Aufwendungen können dem Kunden im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden.
Zwingende gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Dies betrifft insbesondere individuell bedruckte, bestickte, gravierte oder anderweitig personalisierte Produkte.
Soweit bei nicht personalisierten Waren oder Dienstleistungen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und gegebenenfalls eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
Soll auf ausdrücklichen Wunsch eines Verbrauchers mit einer Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, werden die hierfür erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt.
Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Special Branding haftet uneingeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Special Branding haftet ebenfalls uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Special Branding verwendet fertiggestellte Produkte oder Projekte zu eigenen Werbe- oder Referenzzwecken nur, soweit hierfür eine entsprechende Berechtigung besteht.
Die Nutzung von Unternehmensnamen, Firmenlogos, Marken oder eindeutig einem Kunden zuzuordnenden Projekten erfolgt nur, soweit Special Branding hierzu berechtigt ist.
Erkennbare Personen werden nur veröffentlicht, wenn hierfür eine erforderliche Rechtsgrundlage beziehungsweise Einwilligung vorliegt.
Eine im jeweiligen Auftrag ausdrücklich erteilte Referenzfreigabe bleibt hiervon unberührt.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung von Special Branding.
Special Branding ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Soweit die gesetzlichen Informationspflichten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes anwendbar sind, werden die erforderlichen Informationen bereitgestellt. § 36 VSBG enthält hierfür besondere Vorgaben und nimmt Unternehmen mit höchstens zehn Beschäftigten zum maßgeblichen Stichtag von der allgemeinen Informationspflicht des Absatzes 1 Nr. 1 aus.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Hanau als Gerichtsstand vereinbart.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 18. September 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)